Berufskodex
In diesem Zusammenhang hält der österreichische Berufskodex (Punkt III. 9., S. 7-8) fest:
„jeglicher Missbrauch dieses Vertrauensverhältnisses und der im Psychotherapieverlauf bestehenden, vorübergehend vielleicht sogar verstärkten Abhängigkeit des Patienten vom Psychotherapeuten stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen die ethischen Verpflichtungen der Angehörigen des psychotherapeutischen Berufes dar; Missbrauch liegt dann vor, wenn Psychotherapeuten ihren psychotherapeutischen Aufgaben gegenüber den Patienten untreu werden, um ihre persönlichen Interessen, insbesondere sexueller, wirtschaftlicher, sozialer, emotionaler, politischer oder religiöser Natur zu befriedigen; daraus ergibt sich auch die Verpflichtung der Therapeuten, dementsprechend alle Verstrickungen mit den Patienten zu meiden.“
Raphael Bonelli teilt diese Einschätzung.